Sonntag, 24. Juni 2007

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Cymric

Katzenrasse Cymric

Bei der Cymric - auch Longhaired Manx und Kymrische Katze genannt - handelt es sich um eine langhaarige Manxkatze. Der Name ist abgeleitet von dem walisischen Wort Cymru ( = Wales).
 

Zuchtproblematik
Diese Katzenrasse ist in Deutschland fast gar nicht anzutreffen. Ihr Erscheinungsbild wird geprägt durch den fehlenden oder stark verkürzten Schwanz und den kurzen Vorderbeinen. Letztere bewir- ken einen hoppelnden Gang, wie man ihn von Hasen und Kaninchen kennt. Als Defektzucht wird sie nicht von allen Verbänden anerkannt und verstößt wie die Manx- und Sphynxkatze gegen das deut- sche Tierschutzgesetz. Der Gendefekt beschränkt sich nicht nur auf einer Schwanzdeformation, son- dern bewirkt weitreichende Fehlentwicklung der Wirbelsäule, was zum Teil auch schmerzhaft ist. Außerdem ist der Defekt oft verbunden mit einer Verkürzung des Enddarms und Funktionsbeeinträchtigung des für die Schließmuskulatur zuständigen Nervensystems. Ungewollte Unsauberkeit ist die Folge.
Bezogen auf die Schwanzlosigkeit ist das Gen dominant. Als Letalgen ist es jedoch rezessiv. Das bedeutet: Die lebenden Manxkatzen tragen das Manxgen nur heterozygot. Jeder vierte Nachkomme würde das Gen jedoch homozygot tragen und bereits als Fötus sterben, da sich die Wirbelsäule nicht entwickeln kann. Von den lebend geborenen Nachkommen sind statistisch gesehen zwei Drittel als heterozygote Merkmalsträger behindert. Daher sollte auch in Ländern, deren Tierschutzgesetze diese Zucht nicht verbieten, auf eine Zucht verzichtet werden.

Herkunft und Zuchtgeschichte
Diese Rasse ist durch Selektion von Manxkatzen mit halblangem Fell entstanden. Diese Varianten tauschten gelegentlich in den Manxwürfen auf. In den 30-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden einige Exemplare nach Kananda und in die USA importiert. Die eigentliche Zuchtgeschichte begann dort jedoch erst in den 60-iger Jahren. Da die Zucht zuerst in Nordamerika erfolgte, gilt die Cymric als amerikanische Rasse. In den 80-iger Jahren erfolgte die Anerkennung durch die Verbände TICA und CFA. Bis heute ist die Kymrische Katze fast nur in Nordamerika und Großbritanien anzutrffen.

Rassestandard:

 Merkmal

 Ausprägung

 Körper

 kompakt, breite Brust, kurzer Rücken

 Kopfform

 groß, fast rund, vorspringende Wangen, kein Pinch, festes Kinn

 Ohren

 groß, hoch gesetzt,

 Nase

 mittellang, gerade, breit,

 Augen

 groß, rund, Augenfarbe passend zur Fellfarbe

 Beine

 kräftig, Hinterbeine deutlich länger als Vorderbeine

 Pfoten

 klein und rund

 Schwanz

 fehlt (Rassemerkmal), Hinterteil muß gut abgerundet sein,
 es darf kein Knochen hervortreten

 Farbe

 alle Farben außer Pointfarben, chocolate und lilac

 Fell

 doppelt, Deckhaar: halblang, plüschig, weich, seidig, Unterfell dicht

 Typische
 Fehler

 schwaches Kinn, fehlendes Unterfell, hervortretender Knochen
 am Ende des Rückgrates


Varietäten
Je nach Schwanzlänge unterscheidet man in

  • Rumpy:                 kein Schwanz - Idealtyp der Manx
  • Rumpy-riser:         wenige, miteinander verwachsene Schwanzwirbel
  • Stubby / Stumpy:   Stummelschwanz
  • Longy:                   fast normale Schwanzlänge

Charakter
Die Cymric gilt als verspielt, ruhig und ausgeglichen und wird als sanft und freundlich beschrieben.

Haltung und Pflege
Es handelt sich um eine zwar anpassungsfähige und gesellige Familienkatze. Das Fell sollte regelmäßig gebürstet werden, auch wenn es nicht verfilzt. Allerdings ist vom Erwerb einer solchen Katze aufgrund der Qualzuchtproblematik (siehe oben) abzuraten.

Wichtiger Hinweis:
Der Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes verbietet die Qualzucht von Wirbeltieren. Obige Katzenrasse fällt unter dieses Gesetz aufgrund der Kurz- oder Schwanzlosigkeit.
Verständlicherweise möchten wir keine Werbung für diese Rasse machen und verzichten auf die Präsentation von diesen Katzen und deren Züchter.
Da bei der Haltung und / oder Ausstellung eines potenten Tieres eine Zuchtabsicht zu unterstellen ist, wird deutschen Züchtern dringend empfohlen zu prüfen, ob sie mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben (Bußgeld). Die Haltung von Kastraten ist hiervon nicht betroffen.

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