Sonntag, 23. Juli 2006

Katzen
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Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Katzenausstellung:

“In ein paar Wochen darf ich mit auf die Ausstellung!”
Thaibaby aus der Cattery of Chiang Mai
 

Damit Ihre Katze an einer Ausstellung teilnehmen kann, muß sie
 - kerngesund,
 - mind. gegen Tollwut, Katzen-
   schnupfen und -seuche geimpft
 - (letzte Tollwutimpfung muß mind.
   1 Monat und darf max.   1 Jahr alt
   sein),
 - mindestens 10-14 Wochen alt,
   (für die Tiere in der Nest- und
   Babyklasse benötigt man ein
   tierärzliches Gesundheitszeugnis,
   sofern die Impfungen (Tollwut)
   frischer als 4 Wochen ist! Wichtig:
   diese Bescheinigung darf nur wenige
   Tage alt sein!
 - ungezieferfrei,
 - fremde Menschen gewohnt und nicht
   übermäßig ängstlich sein.

Trächtige und rollige Katzen bleiben selbstverständlich im “trauten Heim”.
Die auszustellende Katze muß keine Rassekatze sein. Mittlerweile sind auf fast allen Ausstellungen Hauskatzen zugelassen und werden separat gewertet.
Von einer Katze, die als Rassekatze gerichtet werden soll, wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass sie einen Stammbaum hat. Falls Sie eine Katze ohne Stammbaum besitzen, die Ihrer Meinung nach einer Katzenrasse angehört, können Sie das Tier für die Novizenklasse anmelden. Das Mindestalter beträgt je nach Verein 6 bis 9 Monate. Beim Richten wird dann geprüft, inwieweit man die Katze einer Rasse zuordnen kann. Dann erfolgt eine Bewertung nach dem jeweiligen Rassestandard. Sofern die Katze mit einem “Vorzüglich” als Gesamtwertung beurteilt worden ist, können Sie mit dem Richterbericht bei Ihrem Verein einen Experimentalstammbaum für die Katze beantragen. Auf zukünftigen Ausstellungen kann sie dann direkt unter der entsprechenden Rasse gemeldet werden.
Eine Vereinszugehörigkeit ist bei den meisten Vereinen keine Bedingung für die Ausstellung einer Katze. Allerdings erstellen die Vereine nur für die eigenen Mitglieder Championatsurkunden.und Stammbäume.
Wichtig ist eine fristgerechte Anmeldung und Bezahlung der Ausstellungsgebühr. Mit der Anmeldung werden die jeweiligen Ausstellungsbedingungen akzeptiert. Pro Tier zahlt man i.d.R. etwa 20,-- EUR zzgl. einmalig ein obligatorischer Ausstellungskatalog, in dem auch Sie und Ihre Katze (Redaktionsschluß beachten!) aufgeführt sind..

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