Sonntag, 23. Juli 2006

Katzen
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Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen der wichtigsten europäischen Urlaubsländer

Achtung: abJuli 2004 ist in der Europäischen Union bei Auslandsreisen ein Heim- tierausweis für Hunde und Katzen vorgeschrieben. Er enthält Daten zum Besitzer sowie Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Fellfarbe und Impfhinweise zum Tier. Voraussetzung ist eine Kennzeichnung des Tieres per Mikrochip. Tätowierungen am Ohr werden nur bis zum Jahr 2011 akzeptiert.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.

 Belgien (B)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt *

 Dänemark (DK)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt *

 Frankreich (F)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt.
 Einfuhrerlaubnis für Tiere, die jünger als 3 Monate alt sind.
 Mikrochip-Implantat notwendig..

 Italien (I)

 Tollwutimpfung min. 20 Tage und max. 11 Monate alt.
 Max. 30 Tage altes tierärztliches Gesundheitszeugnis.

 Luxemburg (L)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt

 Niederlande (NL)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt

 Österreich (A)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt

 Polen (PL)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt*
 Max. 3 Tage altes amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.

 Schweiz (CH)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt*
 Max. 30 Tage altes tierärztliches Gesundheitszeugnis.

 Spanien (E)

 Tollwutimpfung min. 1 und max. 12 Monate alt.
 Max. 10 Tage altes tierärztliches Gesundheitszeugnis.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderung und Irrtum vorbehalten!

* Eintragung im internationalen Impfpaß

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften der entsprechenden Länder.
Die Einreisebestimmungen können beim Auftreten von Tierseuchen kurzfristig verschärft werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: Tierärzteverband
Stand: Mai 2001

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